In den Aussenwohngruppen bewältigen Menschen ihren Alltag mit Unterstützung, aber möglichst selbständig
Menschen mit einer leichten Entwicklungsbeeinträchtigung erhalten in der Aussenwohngruppe so viel Unterstützung wie nötig für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben.
Ein ganz normales Mehrfamilienhaus. Mehrere Türschilder, eins davon trägt gleich drei Namen. Es sind die Mitglieder einer Aussenwohngruppe der Humanitas Stiftung. Alle haben ihr eigenes Zimmer, daneben teilen sie sich Wohnzimmer, Küche und Sanitärräume.
Tagsüber sind die einen in der Ausbildung, andere haben eine Arbeitsstelle. Gemeinsam ist ihnen, dass sie aufgrund einer leichten Entwicklungsbeeinträchtigung punktuelle Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung leistet die Fachperson der Humanitas Stiftung. Sei dies in praktischen Anleitungen zur Haushaltsarbeit oder zur Organisation des Tagesablaufs, sei dies durch Aufmunterung, Motivation oder Hilfe in der Bewältigung von Beziehungsproblemen. Die Fachperson besucht die Aussenwohngruppe regelmässig, das gibt allen Sicherheit und schafft Beständigkeit.
Im individuellen Wohntraining lernen Mitglieder der Aussenwohngruppen das ABC der eigenständigen Haushaltsführung, vom Kochen, Waschen und Putzen bis zur Budgetplanung. Aber auch Zuverlässigkeit, zum Beispiel im Betrieb, oder angemessenes Verhalten in unterschiedlichen Lebenssituationen sind wichtige Lernerfahrungen, bei denen die Fachpersonen zur Seite stehen.
Das Wohnen in einer Aussenwohngruppe zielt auf eine den Möglichkeiten der Bewohner entsprechende Eigenverantwortung im Bereich Zusammenleben und Haushaltsführung, auch in der Fähigkeit zur Selbstsorge und zur Übernahme von Verantwortung. Im Rahmen der Entwicklungsplanung werden gemeinsam mit den Bewohnern auch immer wieder mögliche Optionen hin zu einem selbstbestimmteren Leben erörtert und Ideen und Vorstellungen der Bewohner zu Partnerschaft, Familiengründung, eigener Wohnung oder Arbeit im 1. Arbeitsmarkt aufgegriffen und auf ihren Realitätsbezug geprüft.
Der individuelle Leistungsvertrag
Die Ziele der Betreuung und ihr Umfang werden mit jeder Bewohnerin und jedem Bewohner der Aussenwohngruppen individuell vereinbart, in einem Leistungsvertrag festgehalten und von Zeit zu Zeit überprüft.