Ein grosser Schritt in Richtung Normalität: Entfaltung am externen Arbeitsplatz
Die Humanitas Werkstatt bietet Menschen mit Behinderung betreute Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Anforderungen, die Anleitung und Begleitung durch Fachpersonen ist nach Bedarf intensiv oder auch weniger eng. Auf jeden Fall darf die Werkstatt nicht zwingend die Endstation der beruflichen Laufbahn eines Menschen mit Behinderung bleiben. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit und der bestmöglichen Normalisierung ist sie unter Umständen auch nur eine Zwischenstation auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Gerade bei jungen Menschen mit Behinderung sind die Chancen zu nutzen, welche sich durch individuelle Förderung, Unterstützung und Ausbildung eröffnen.
Für die Beschäftigung an einem externen Arbeitsplatz bestehen verschiedene Formen:
- Externe Teilzeitarbeit: Menschen mit Behinderung arbeiten teilzeitlich – zum Beispiel einen Tag pro Woche – bei einem Kunden im Betrieb an einem bestimmten Auftrag. Für den Rest der Woche haben sie ihren Arbeitsplatz in der Humanitas Werkstatt.
- Externes Mandat: Um einen grösseren Auftrag zu erledigen, werden Arbeitsplätze der Humanitas Werkstatt vorübergehend zum Kunden ausgelagert.
- Externe Anstellung: Hier wird ein Ausbildungsvertrag oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit dem externen Arbeitgeber geschlossen.
In jedem Fall begleiten die Fachpersonen der Humanitas Stiftung den Weg in den freien Arbeitsmarkt sorgfältig und in Koordination mit den gesetzlichen Vertretern und Sozialbehörden.
Bei der Anstellung eines Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten geht es nicht darum, Gnadenbrot zu verteilen. In vielen Unternehmungen lässt sich durch die Bündelung einfacher Tätigkeiten ein geeignetes Jobprofil gestalten. Menschen mit geistiger Behinderung erledigen ihre Arbeiten vielleicht etwas langsamer, aber motiviert, genau und konstant. Diese Erfahrung machen wir täglich in der Werkstatt der Humanitas Stiftung.
Gerade in der Einarbeitungsphase am neuen Arbeitsplatz kommen auf Menschen mit Behinderung besondere Herausforderungen zu. Damit die Angewöhnung ans neue Umfeld und die neuen Kolleginnen und Kollegen gelingt und für beide Seiten gut verläuft, gibt unser Job Coach Rückendeckung, bespricht sich regelmässig mit der betreuten Person und vermittelt bei Missverständnissen und Differenzen.
Lohn und Rente
Ein Arbeitsvertrag im ersten Arbeitsmarkt schliesst zwingend eine Lohnzahlung ein. Sie ist nach der Leistungsfähigkeit der angestellten Person bemessen. Reicht der Lohn zur Lebensführung nicht aus, wird weiterhin eine Voll- oder Teilrente bezahlt.